Nachdem der Beschuldigte ihr gedroht hatte, er werde ansonsten zu seiner Freundin gehen, gab sie ihren Widerstand auf und der Beschuldigte führte ihr die M.___(Land)-ische Aubergine vaginal ein. Der Beschuldigte wusste aufgrund ihrer Widerworte, dass die Straf- und Zivilklägerin keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm wollte und mit dem erneuten vaginalen Einführen einer M.___(Land)-ischen Aubergine nicht einverstanden war.