Während des Geschlechtsverkehrs besorgte der Beschuldigte erneut eine M.___(Land)-ische Aubergine und wollte diese der Straf- und Zivilklägerin vaginale einführen. Sie teilte ihm unmissverständlich mit, dass sie mit dem Einführen der Aubergine nicht einverstanden ist und setzte sich mit den Händen zur Wehr. Nachdem der Beschuldigte ihr gedroht hatte, er werde ansonsten zu seiner Freundin gehen, gab sie ihren Widerstand auf und der Beschuldigte führte ihr die M.___(Land)-ische Aubergine vaginal ein.