31 wohl sie nicht damit einverstanden war. Er wusste (vor dem analen Einführen der Gurke), dass sie keine sexuellen Handlungen mehr an sich vornehmen lassen wollte und sich seinem resoluten Befehl aufgrund ihrer sozialen Abhängigkeit von ihm sowie den gemachten Erfahrungen nach dem ersten Vorfall um den 22. Mai 2018 in Befürchtung eines erneuten sexuellen Übergriffs nicht widersetzen konnte. Er handelte in der Absicht, die Straf- und Zivilklägerin zum Verlassen des gemeinsamen Haushalts zu bewegen.