28 Der Beschuldigte zog die M.___(Land)-ische Aubergine heraus und sagte der Straf- und Zivilklägerin, er habe sehen wollen, «wie gross ihr Loch sei» (pag. 39, Z. 344 ff.). Anhand ihrer ausbleibenden Reaktion – sowie ihrer allgemeinen sozialen Abhängigkeit, die ihm bekannt war (pag. 112, Z. 166 ff. und Z. 173) – konnte der Beschuldigte erkennen, dass sie sich nicht gegen seine Avancen wehren würde und forderte sie zum Warten auf. Er begab sich erneut zur Küche und besorgte aus dem Kühlschrank eine Gurke, um auch diese der Straf- und Zivilklägerin vaginal einzuführen.