Dasselbe gilt für das rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 21. Januar 2019 (pag. 176 ff.); die Untersuchung fand am 21. August 2018, mithin über einen Monat nach dem letzten Vorfall statt und durch deren Ergebnisse konnten stattgehabten freiwilligen oder unfreiwilligen Geschlechtsverkehr weder ausschliessen noch bestätigen (pag. 178; ebenso pag. 153 und pag. 157).