728 f., Z. 26 ff.). Unter anderem aus diesem Grund wurde sie – verglichen mit anderen Untersuchungen betreffend Sexualdelikte – oft und lange befragt. Die vorliegend zu behandelnden Delikte wurden ausserdem jeweils erst nach fortgeschrittener Befragungsdauer thematisiert (ab S. 15 des zweiten, 35-seitigen Einvernahmeprotokolls [pag. 65]; ab S. 11 des staatsanwaltschaftlichen, 22-seitigen Einvernahmeprotokolls [pag. 95]), was aus Sicht der Kammer trotz dem zu Anfang breiteren Untersuchungsgegenstand (pag. 1 f.) im Hinblick auf den Opferschutz kaum nachvollziehbar ist.