98, Z. 458 ff.). Aus ihrer Perspektive dürfte lediglich wesentlich gewesen sein, dass es nicht immer dieselbe Art von Gemüse, sondern eben Gemüse und nicht wie erwartet der Penis ihres Ehemanns war. Hierzu machte sie wiederum konstante Angaben (pag. 65, Z. 627; pag. 66, Z. 636 f.; pag. 97, Z. 419 f.). Den Handlungsablauf des Vorfalls vom 17. Juni 2018 schilderte sie ebenfalls konstant und mit denselben Details wie in der ersten Einvernahme. So sei der Beschuldigte während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs in die Küche ge-