ihre Geruchswahrnehmungen (pag. 68, Z. 755; pag. 96, Z. 366 ff.) sowie den nachfolgenden, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr (pag. 68, Z. 739 f.; pag. 101, Z. 546 ff.). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte sie, scheinbar in Abweichung zu ihren früheren Aussagen, sie «habe den Penis freiwillig geküsst» (pag. 96, Z. 382), was auf den ersten Blick suggeriert, sie sei nicht mit Gewalt zum Oralverkehr genötigt worden. Es kann der Verteidigung indessen nicht gefolgt werden, dass dieser vermeintliche Widerspruch ihre Darstellung generell in Zweifel zieht (vgl. pag.