22 Erstaussagen. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für die staatsanwaltschaftliche (dritte) Einvernahme vom 12. Dezember 2019, mithin rund 1 ½ Jahre nach dem letzten Vorfall. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich offenkundig in keiner guten psychischen Verfassung (pag. 88, Z. 76 und Z. 57 ff.) und nahm Medikamente wegen Schlafproblemen ein (pag. 88, Z. 64 ff.). Den Ablauf des Vorfalls um den 22. Mai 2018 schilderte die Straf- und Zivilklägerin dennoch konstant, gleichbleibend und ohne wesentliche Widersprüche (pag. 67, Z. 706 ff.). Sie erwähnte bei beiden Befragungen dieselben Details, beispielsweise