Zu den konkreten Vorwürfen legte der Beschuldigte dasselbe gegenangriffige und ausweichende Aussageverhalten an den Tag wie zur Beziehung allgemein. Schon in seinen allerersten Aussagen, bevor ihm die Vorwürfe der Straf- und Zivilklägerin überhaupt vorgehalten worden waren, betonte er, dass hier die Probleme der Frau in den Vordergrund gestellt würden, so etwas auch Männern passiere (pag. 110, Z. 45 f.) und M.___(Land)-innen häufig Vorwürfe erfinden würden, um den Haushalt verlassen zu können (pag. 110, Z. 83 ff.).