15 die vorgehaltenen Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sind dennoch bezeichnend für sein überaus gegenangriffiges und ausweichendes Aussageverhalten. Die Straf- und Zivilklägerin beschrieb den Beschuldigten demgegenüber als kontrollierend, mithin gewalttätig (z.B. pag. 36, Z. 200 ff.) und machte ausführliche Aussagen zur angeblichen Affäre des Beschuldigten, die er dem Vernehmen nach gehabt habe (vgl. pag. 36, Z. 161 ff.). Ihr Verhalten deckt sich derweil mit ihren Angaben über das kontrollierende Verhalten des Beschuldigten.