Mitte September 2018 hatte er sich sodann bei der Polizei in D.________ erkundigt, wie er vorgehen müsse, wenn er sich von seiner Frau trennen und sie zurück nach M.________(Land) schicken wolle (pag. 14). Es liegt angesichts dieser Aktenstücke auf der Hand, dass der Beschuldigte – entgegen seinen Beteuerungen noch vor der Kammer (pag. 739 ff., Z. 42 ff.; vgl. demgegenüber pag. 742, Z. 1 ff.) – mit der Beziehung zur Straf- und Zivilklägerin nicht zufrieden war und diese eigentlich beenden bzw. sie zum Auszug bewegen wollte.