01.11.2018: Erste Einvernahme des Beschuldigten (pag. 108); 14 13.2 Aussagen der Parteien unter Einbezug der objektiven Beweismittel Die Aussagen der Parteien zu ihrer Beziehung widersprechen sich diametral, lassen sich aber anhand der weiteren Beweismittel verifizieren. So lässt sich insbesondere die Darstellung des Beschuldigten nicht mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen.