1.2. um den 17.06.2018, um ca. 20:00 Uhr von seiner Arbeit nach Hause kam. Kurze Zeit später hatten sie auf dem Sofa im dunklen Wohnzimmer einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Mitten im Akt stand er auf und holte Obst aus dem Kühlschrank. Ohne das Wissen und Einverständnis von E.________ führte er eine Aubergine vaginal in sie ein. Er nutzte damit den Überraschungseffekt und die damit verbundene Schockstarre aus, in welche E.________ fiel. Er wiederholte den Vorgang mit einer Gurke und führte diese ebenfalls vaginal in sie ein. Sie schrie und sagte, er soll aufhören, es würde ihr wehtun. Daraufhin zog A._____