_, einschliesslich der entsprechenden Rück- und Nachzahlungspflichten des Beschuldigten sowie der Zivilpunkt zu überprüfen. Die amtliche Entschädigung des vormaligen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt F.________, wurde demgegenüber bereits mit Verfügung der Vorinstanz vom 15. Februar 2021 rechtskräftig festgesetzt (pag. 470 ff.). Diesbe-