3. Herr A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen am 17.6.2018, 20.6.2018 und 5.7.2018 in D.________ zN der Privatklägerin. 4. Herr A.________ sei zu verurteilen 4.1 zu einer gerichtlich zu bestimmenden Sanktion; 4.2 zur Bezahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin von CHF 6'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 22. Mai 2018; 4.3 zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie zu den gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten.