771): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8.9.2021 in Rechtskraft erwachsen ist betreffend 1.1. Einstellung wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung; 1.2 Freispruch wegen Drohung, angeblich begangen am 23. Juni 2018 2. Herr A.________ sei wie in erster Instanz schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, begangen am 22. Mai 2018 in D.________ zN der Privatklägerin