Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 8. September 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung wegen mehrfachen Tätlichkeiten infolge Verjährung unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/6) an Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung (Ziff. I.1-3 erstinstanzliches Urteilsdispositiv); 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Drohung (Ziff. II.2 erstinstanzliches Urteilsdispositiv);