9. Die Verfahrenskosten für das Berufungsverfahren (inklusive Kosten der amtlichen Verteidigung) seien endgültig auf die Staatskasse zu nehmen. 10 Die Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft vom 23. Dezember 2021 sei vollumfänglich abzuweisen. 6 5.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge (pag. 769 f.): I.