3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 24. November 2022; pag. 722 ff.) sowie ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 22. November 2022; pag. 702 ff.) und ein aktueller Betreibungsregisterauszug (datierend vom 8. Dezember 2022; pag. 713 ff.) eingeholt. Rechtsanwalt B.__