Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt: 1. Die Forderung der Privatklägerin E.________ wird soweit weitergehend abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). VIII.