2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'100.00 und Auslagen von CHF 907.40, insgesamt bestimmt auf CHF 5'007.40. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 266.65. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 4'740.75. [Kostentabelle] IV. 1. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 10'330.60.