Die Entschädigung für die Verteidigungskosten wird in Ziffer IV. hiernach bestimmt. 2 III. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Nötigung, begangen am 22.05.2018 in D.________ z.N. von E.________, und in Anwendung der Art. 40, 42, 44, 47, 189 Abs. 1 StGB, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.