1.2 um den 20.06.2018 in D.________ z.N. von E.________, 1.3 um den 05.07.2018 in D.________, z.N. von E.________, 2. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23.06.2018 in D.________, z.N. von E.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6'150.00 und Auslagen von CHF 1'361.20, insgesamt bestimmt auf CHF 7'511.20, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7'111.20.