unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/6), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2’050.00 und Auslagen von CHF 453.70, insgesamt bestimmt auf CHF 2'503.70, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 133.35. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'370.35. Die Entschädigung für die Verteidigungskosten wird in Ziffer IV. hiernach bestimmt. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen 1.1 um den 17.06.2018 in D.________ z.N. von E.________,