1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) fällte betreffend A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am 8. September 2021 folgendes Urteil (pag. 557 ff.): I. Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 08.05.2018 in D.________, z.N. von E.________, 2. wegen Tätlichkeit, angeblich begangen am 23.06.2018 in D.________, z.N. von E.________, 3. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 24.06.2018 in D.________, z.N. von E.________, wird infolge Verjährung eingestellt,