Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'880.20. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 6'880.20 zurückzuzahlen. Auf die Nachzahlung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar für das oberinstanzliche Verfahren wurde verzichtet.