verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 67 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Für die Ersatzmassnahme (Electronic Monitoring) von 331 Tagen werden 110 Tage an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 43'418.15.