4. des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, begangen bzw. festgestellt am 23. März 2019 (mit Atemalkohol von 0.65 mg/l) in Bern; 5. des Fahrens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis), mehrfach begangen bzw. festgestellt 5.1. am 23. März 2019 auf der Strecke Thun-Bern; 5.2. am 21. Juni 2019 in Bern, Quartier ________; 5.3. am 21. Juni 2019 in Bern auf der Strecke E.________ (Adresse)-Salem Spital; 6. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, begangen am 23. März 2019 in Bern;