2.2.4. durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit, begangen am 26. November 2019 in Burgdorf; 2.3. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt in Bern 2.3.1. am 15. Juli 2019 durch Besitz eines Schlagstocks und Erwerb/Besitz einer Paintballwaffe (als Staatsangehöriger von Sri Lanka) (Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG); 2.3.2. am 15. Juli 2019 durch unsachgemässes Aufbewahren des Schlagstocks, der Paintballwaffe, des Magazins der Paintballwaffe und des Druckbehälters für die Paintballwaffe (Art.