24 Ziff. 2 lit. a SIS-II-Verordnung mittlerweile überholt ist (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E 4.6. ff., in welchem das Bundesgericht die Hürde für die Ausschreibung herabsetzte). Dies ist vorliegend indes ohne Belang, zumal die neue Rechtsprechung an der vorinstanzlichen Subsumtion nichts ändert und sich die Ausschreibung dadurch erst recht aufdrängt. Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist demnach anzuordnen. 55 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.