Davon fallen gesamthaft 8.25 Stunden auf Besprechungen mit seinem Klienten. Die Kammer erachtet unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bedeutung und Komplexität des Falles drei Besprechungen à jeweils 1 Stunde als angemessen. Im Einzelnen werden die Besprechungen vom 13. Juli 2021, 13. Dezember 2021, 1. Januar 2022, 26. September 2022 sowie vom 8. November 2022 gestrichen, die Besprechungen vom 9. Dezember 2021 sowie vom 4. November 2022 hingegen jeweils auf eine Stunde gekürzt. Es erfolgt damit eine Kürzung von gesamthaft 5.25 Stunden. Ferner macht Rechtsanwalt B.___