Er habe sich erst nach dem Urteil und der darin ausgesprochenen Landesverweisung gegenüber seinen Eltern erklären müssen und es mit seinem Anwalt angeschaut. Sein Vater habe ihn daraufhin gefragt, ob er noch wisse, was das letzte Mal in Sri Lanka passiert sei. Er habe es selber nicht mehr im Kopf gehabt (pag. 2060 Z. 13 ff.). Die Frage, ob im Rahmen dieser Aushebung sonst noch etwas passiert sei, beantwortete er mit «was sollte an der Aushebung passiert sein? Nein, nichts ist passiert» (pag. 2059 Z. 38 f.). Auf explizite Nachfrage bezüglich der im Leumundsbericht erwähnten Handgranate gab der Beschuldigte an, er wolle nicht drüber sprechen, er habe Verletzungen am Knie (pag.