vgl. BGE 135 II 110 E. 4.2 S. 119). Es ist insbesondere dem Non-refoulement-Gebot (Art. 25 Abs. 2 BV, Art. 5 Abs. 1 AsylG) und anderen völkerrechtlich zwingenden Bestimmungen auf der Ebene des Vollzugs Rechnung zu tragen (vgl. Art. 66d Abs. 1 StGB). Der Beschuldigte brachte eine solche Gefährdungssituation erstmals im Leumundsbericht vor (pag. 1901 f.). Als er 14 Jahre alt gewesen sei, sei er bei seiner zweiten und letzten Einreise nach Sri Lanka von den Tamil Tigers aufgegriffen und es sei mit ihm eine Art Aushebung gemacht worden. Währenddessen sei in seiner Nähe eine Handgranate explodiert.