Entsprechend hat er anlässlich der erstinstanzlichen Einvernahme noch ausgeführt, er wolle vielleicht mit seiner Frau in einen anderen Kanton ziehen und nicht in Bern bleiben, wogegen er nun im Hinblick auf die drohende Landesverweisung behauptet, seine Eltern seien zwingend auf ihn angewiesen und dass er alles für sie erledige. Den Eltern ist trotz sprachlicher Defizite einerseits zuzumuten, selbständig mit Ärzten und Krankenkassen zu korrespondieren, andererseits verfügt die Schweiz als Sozialstaat über genügend Hilfestellen, welche bei Abwesenheit des Beschuldigten eine Betreuung seiner Eltern sicherstellen würden.