Den Vater bringe er regelmässig zu Arztterminen und er sei auch die Kontaktperson zu den behandelnden Ärzten (pag. 1901). Im Vorfeld der oberinstanzlichen Hauptverhandlung reichte der Beschuldigte Kopien von medizinischen Unterlagen betreffend seine Eltern (Medikationspläne sowie eine Bescheinigung, dass der Mutter ein metallisches Knieimplantat eingesetzt wurde) ein, welche darlegen sollten, dass diese gesundheitlich stark angeschlagen und damit auf Unterstützung angewiesen seien (pag. 1924 ff.).