Von einem Sinneswandel in Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln, wie ihn der Beschuldigte im Leumundsbericht zu bewerben versucht, kann keine Rede sein. Die jüngsten Strafverfahren zeigen, dass er sich entgegen seinen Angaben weder von der Delinquenz noch vom Alkohol- respektive Drogenkonsum distanziert hat. Aus dem Leumundsbericht geht schliesslich hervor, dass es auch in jüngster Vergangenheit regelmässig zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit dem Beschuldigten kam, welche aber nie in einer Anzeige mündeten (pag. 1903 f.).