Schliesslich erging am 6. Dezember 2022 ein weiterer Strafbefehl gegen den Beschuldigten, gegen den er am 29. Dezember 2022 (und somit verspätet) Einsprache erhob (vgl. edierte Akten BM 22 45499). Gemäss diesem Strafbefehl soll der Beschuldigte am Morgen des 10. Novembers 2022, wohlbemerkt am Tag der ersten Berufungsverhandlung, mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursacht haben, in dessen Nachgang er positiv auf THC und Kokain getestet wurde. Von einem Sinneswandel in Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln, wie ihn der Beschuldigte im Leumundsbericht zu bewerben versucht, kann keine Rede sein.