90 Abs. 1 SVG sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt, andererseits am 5. Juli 2022 von der Staatsanwaltschaft Baden wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das SVG (pag. 1990 f.). Schliesslich erging am 6. Dezember 2022 ein weiterer Strafbefehl gegen den Beschuldigten, gegen den er am 29. Dezember 2022 (und somit verspätet) Einsprache erhob (vgl. edierte Akten BM 22 45499).