Das Jugendgericht verurteilte den Beschuldigten damals wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Angriff sowie versuchter einfacher Körperverletzung zu einem bedingten Freiheitsentzug von 30 Tagen. In der Folge kam es bis zum erstinstanzlichen Urteil zu weiteren vier rechtskräftigen Verurteilungen in den Jahren 2011, 2012, 2016 und 2019, wobei es sich stets um kleinere Gewaltdelikte (Raufhandel und Tätlichkeiten) sowie um Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs-, Betäubungsmittelund Waffengesetz handelte (pag. 1012 f.).