Die berufliche und finanzielle Situation wirken sich bei der Härtefallprüfung stark zu Ungunsten des Beschuldigten aus. 34.3 Ad Respektierung der Rechtsordnung: Ergänzend zu den Ausführungen der Vorinstanz ist festzuhalten, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2009, mithin noch im Jugendalter, erstmals straffällig wurde (pag. 1011). Das Jugendgericht verurteilte den Beschuldigten damals wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Angriff sowie versuchter einfacher Körperverletzung zu einem bedingten Freiheitsentzug von 30 Tagen.