Seit dem 10. August 2022 wurden vier Betreibungen eingeleitet, was darauf schliessen lässt, dass die Eltern des Beschuldigten ihre Unterstützungsleistungen zumindest reduziert haben dürften. Es ist – nicht zuletzt angesichts des laufenden Strafverfahrens und der damit zu bezahlenden Busse und Verfahrenskosten – nicht anzunehmen, dass sich die Situation für den Beschuldigten künftig zum Besseren wenden wird. Die berufliche und finanzielle Situation wirken sich bei der Härtefallprüfung stark zu Ungunsten des Beschuldigten aus.