Die einzige Arbeitstätigkeit, die er jemals ausgeübt hat, dauerte knapp ein Jahr und liegt bereits mindestens sechs Jahre zurück. Seine angebliche Firma ist nicht im Zentralen Firmenindex eingetragen, hat keine Internetpräsenz und wirft gemäss eigenen Aussagen keinen relevanten Ertrag ab. Seine diesbezüglichen Aussagen sind im Übrigen höchst zweifelhaft (Stichwort Restaurant N.________ als Partner) und wurden von ihm nicht rechtsgenüglich belegt. Der Beschuldigte war folglich seit dem Abschluss seiner Ausbildung trotz optimalen Voraussetzungen und diversen geltend gemachten Diplomen und Abschlüssen (welche er ebenfalls nicht vorgelegt hat) beruflich nie integriert. Es erstaunt somit