2058 Z. 8 ff.). Als Grund dafür gab er an, es sei keine normale KV-Anstellung gewesen und er habe weder ein Büro noch CHF 4'000.00 Lohn gehabt. Er sei einfach an Bahnhöfen rumgestanden und habe Leute angesprochen. Im Ergebnis sei es einfach «Leute verarschen» gewesen. Sodann behauptete er abermals, am morgigen Tag ein Vorstellungsgespräch, diesmal bei der Firma Q.________ in Langnau, zu haben. Er müsse sich aber noch vorbereiten auf das Gespräch, damit er dann etwas über die Unternehmung wisse (pag. 2053 Z. 5 ff.).