_ (Geschäft) gearbeitet habe. Bereits anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung hat der Beschuldigte einen Arbeitsvertrag als Dialoger bei der AC.________ AG eingereicht, welcher eine Anstellung hätte belegen sollen (pag. 1654 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte schliesslich an, vor der genannten Ausbildung eine Vorlehre als Detailhandelsfachmann angefangen, jedoch wieder abgebrochen zu haben (pag. 2050 Z. 39 f.). Die Anstellung bei der AC.________ AG habe er zwar angetreten, aber sogleich wieder gekündigt (pag. 2052 Z. 15 ff. sowie pag. 2058 Z. 8 ff.).