44 der Schweiz und der Grad der sozialen Integration fallen zu Gunsten eines schweren persönlichen Härtefalls aus. 34.2 Ad berufliche und finanzielle Verhältnisse: Der Beschuldigte hat gemäss eigenen Aussagen im Leumundsbericht (pag. 1900) eine Berufslehre als Kaufmann mit E- Profil an der Z.________ (Schule) absolviert. Neben dem Lehrabschluss habe er gleichzeitig und als Teil der Ausbildung auch das Handels- sowie das Bürofachdiplom gemacht. Von 2014 bis 2016 habe er zudem bis zum Bachelorabschluss in Finanzrecht und Treuhand an der AA.