31. Anrechnung der Untersuchungshaft sowie der Ersatzmassnahme (Electronic Monitoring) Die Polizei- und Untersuchungshaft von 67 Tagen (23. März 2019 = 1 Tag, 15. Juli 2019 = 1 Tag, 9. Januar - 13. März 2020 = 65 Tage) wird in vollem Umfang an die Freiheitsstrafe angerechnet. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erscheint für die durch die Ersatzmassnahmen erlittenen Einschränkungen (Electronic Monitoring) eine Anrechnung im Umfang von 1/3 als angemessen. Dies entspricht im Übrigen auch dem Antrag der Verteidigung im oberinstanzlichen Verfahren.