28. Asperation für die Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz Für den Besitz von 13 Packungen in der Schweiz verbotener (und durchaus gefährlicher) Feuerwerkskörper erscheint der Kammer eine Strafe von 45 Strafeinheiten als angemessen. Davon wird 1 Monat an die Einsatzstrafe asperiert, womit diese 59 Monate beträgt.