Betreffend die Imitationswaffe und den Schlagstock ist dies zu bestätigen. Für die mehrfachen Tathandlungen im Zusammenhang mit der Paintballwaffe rechtfertigt sich nach Ansicht der Kammer hingegen eine Strafe von 25 Strafeinheiten. Von den gesamthaft 45 Strafeinheiten ist 1 Monat zu asperieren, ergebend 56 Monate und 20 Tage.