26. Asperation für die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz Insgesamt hat der Beschuldigte drei verschiedene Waffenarten (Paintballwaffe, Schlagstock und Imitationswaffe) besessen, aufbewahrt und/oder erworben. Für jeden zugänglich aufbewahrt hat er zudem das Magazin und den Druckbehälter der Paintballwaffe. Die VBRS-Richtlinien sehen für den Besitz 10 Strafeinheiten vor. Die Vorinstanz hat gestützt auf diesen tieferen Wert gesamthaft 30 Strafeinheiten (3 x 10) ausgesprochen. Betreffend die Imitationswaffe und den Schlagstock ist dies zu bestätigen.